Projekt „Frische Streuobst-Ideen gesucht! Der Wettbewerb für innovative Streuobstnutzung.“

Teilnahmebedingungen 

1. Veranstalter und Ziel

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
(StMELFT) („Veranstalter“) will den von der Staatsregierung auf den Weg gebrachten Bayerischen Streuobstpakt im Rahmen seiner Interreg-Projektbeteiligung unterstützen und ergreift mit dem Wettbewerb „Frische Streuobst-Ideen gesucht!“ eine konkrete Umsetzungsmaßnahme. Dazu sollen besonders namenswerte Best-Practice-Beispiele, die der Streuobstförderung in Bayern dienen gefunden und ausgezeichnet werden.

Ziel des Wettbewerbs ist es, herausragende Streuobstprodukte, organisatorische Innovationen, die Erneuerung traditioneller Produkte, den ökologischen Mehrwert von Streuobst, Streuobst-Erlebnisse oder Streuobst-(Umwelt)bildung, darzustellen und somit die hervorragenden Leistungen im Bereich Streuobst für die breite Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Gruppen, die Streuobst anbauen, verarbeiten oder vermarkten. Alle Teilnehmenden müssen bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Bayern haben.

Weitere Teilnahmevoraussetzung ist die Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse und der übrigen im Online-Formular vorgesehenen Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, Adresse) der Teilnehmenden. Diese Daten dienen der Kontaktaufnahme, für Rückfragen und ggf. zur Bekanntgabe der Gewinner und des Gewinns.

Der Teilnahmezeitraum für den Wettbewerb läuft vom 15.11.2021 – 00:00 Uhr bis zum 15.02.2022 – 24:00 Uhr. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern. Pro Teilnahme ist nur ein Beitrag mit einer darin beschriebenen Maßnahme zulässig. Nachträgliche Änderungen eingesandter Beiträge sind ausgeschlossen.

3. Teilnahme am Wettbewerb – Einreichen des Beitrags

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich unter Verwendung des vom Veranstalter vorgegebenen Online-Formulars (auf Landingpage). Die Teilnehmenden können nur über das Formular auf der Website am Wettbewerb teilnehmen. Dabei ist eine kurze und aussagekräftige Beschreibung des Streuobstprojekts/-produktes unverzichtbar. Optional kann eine Skizze/Foto oder Video zur besseren Beschreibung des eingereichten Konzepts hochgeladen werden (max. 10 Fotos).

4. Teilnahmeausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bedienstete bzw. Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
, alle an der Konzeption und Umsetzung Wettbewerbs beteiligten Personen sowie Angehörige aller genannten Personengruppen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen (insbesondere bei unwahren Angaben) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Beitrag von der Teilnahme auszuschließen. Gegebenenfalls können Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Per Post eingesandte Dokumente werden nicht zugelassen und nicht an den Absender zurückgeschickt.

Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang der jeweiligen Datei. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die eingereichten Beiträge zum Wettbewerb zuzulassen bzw. online zu veröffentlichen. Insoweit ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5. Verfahren

Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter benannt. Die Anzahl der Jurymitglieder und die Zusammensetzung der Jury stehen im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Insofern ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Jury wählt aus allen teilnehmenden Beiträgen drei Gewinner. Diese ergeben sich ausschließlich aus dem Ergebnis der Abstimmung der Jury. Während der Bewerbungs- und Bewertungsphase werden keine Auskünfte zum Stand des Bewerbungsverfahrens erteilt.

Der Veranstalter und die Jurymitglieder behalten sich vor, während des Bewerbungs- und Bewertungszeitraums stichprobenartig Vor-Ort-Besichtigungen durchzuführen.

Die drei Gewinner werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 über die Prämierung informiert. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns oder auf einen Umtausch besteht.

6. Gewinnverteilung

Die Gewinner erhalten einen Gutschein im Wert von 7.000 Euro für ein individuell gestaltbares Werbepaket (z.B. Marketing-Kampagne, Logoentwicklung, Werbe-Clip etc.), der bei der Werbeagentur Cube einzulösen ist. 

Eine Auszeichnung oder Benennung der weiteren Platzierungen erfolgt nicht.

Die Gewinne werden voraussichtlich im Rahmen einer Prämierungsfeier im Frühjahr 2022 im StMELF überreicht.

7. Veröffentlichung, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass die Namen der Gewinner mit dem jeweiligen Beitrag einschließlich der eingesandten Fotos auf der Internetseite des StMELF veröffentlicht werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung gegenüber dem Veranstalter.

Jeder Teilnehmende räumt dem Veranstalter im Fall eines Preisgewinns unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, einfachen Nutzungsrechte an den eingereichten Beiträgen (einschließlich Bildmaterial) ein und teilt nach entsprechender Aufforderung mit, welche Urhebernennung im Einzelfall zu erfolgen hat.

Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst sowohl das Recht, die jeweiligen Werke den Presseorganen zur Veröffentlichung/Nutzung zu überlassen, als auch zu eigenen Zwecken des Freistaats Bayern (v. a. Öffentlichkeitsarbeit) auf alle denkbaren Arten zu nutzen bzw. zu veröffentlichen, insbesondere in allen Medien, einschließlich dem Internet und den sozialen Netzwerken. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die vorstehend genannten Rechte an Dritte weiter zu übertragen.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Beitrag verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

8. Unzulässige Inhalte

Es dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Ebenfalls dürfen keine Beiträge eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss von Beiträgen liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters und kann ohne Anhörung erfolgen. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.

9. Haftungsbestimmungen

Für unrichtige oder unvollständige Angaben in seinem Beitrag haftet der jeweilige Teilnehmende als Verursacher.

Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter sowie seine Bediensteten oder Beauftragten auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung) frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen und verpflichten sich, den Veranstalter auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen, es sei denn, es liegt Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beschäftigten, Bediensteten oder Beauftragten des Veranstalters vor.

Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Beschäftigten, Bediensteten bzw. seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Bediensteten oder Beschäftigten, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Abbruch des Wettbewerbs

Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über das Online-Formular angegebenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Verleihung des Gewinnes, die Nennung der Gewinner in Pressemitteilungen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, auf der Wettbewerbs-Projektseite des Veranstalters im Internet einschließlich der sozialen Medien, die Übermittlung der Daten der Gewinner an beteiligte Dritte z.B. an Jurymitglieder) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung (siehe Ziff. 7).

Für darüberhinausgehende Zwecke werden die angegebenen personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.

Die Namen der Gewinner werden so, wie im Online-Formular angegeben, bekannt gegeben.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ludwigstraße 2
80539 München

Telefon +49 (89) 2182-0
Fax: +49 89 2182-2718

E-Mail: datenschutz@stmelf.bayern.de

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre diesbezüglichen Rechte können Sie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/datenschutz abrufen.

12. Aktualisierung

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren.

13. Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nebenabreden in mündlicher Form haben keine Gültigkeit.

Durch den Wettbewerb werden keine wirtschaftlichen oder werblichen Zwecke verfolgt. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Betreibern von sozialen Netzwerken und wurde nicht von solchen Betreibern gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.

Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am ehesten entspricht.